Ab 01.01.24 keine Barzahlung im Einwohnermeldeamt und Standesamt möglich
Ab 01.01.24 keine Barzahlung im Einwohnermeldeamt und Standesamt möglich
Ab 01.01.2024 sind im Bereich Einwohnermeldeamt/ Standesamt aus Sicherheitsgründen keine Barzahlungen mehr möglich, sondern nur noch Zahlungen mit EC-Karte.
Es besteht dennoch die Möglichkeit der Barzahlung, allerdings nur noch in der Stadtkasse der Stadt Lützen, welche auch barrierefrei zu erreichen ist.
Mit dieser Regelung wird § 18 Absatz 2 KomKBVO umgesetzt.