Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet „Am Steinberg“ in Söhesten
Der Stadtrat der Stadt Lützen
hat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet „Am Steinberg“ in Söhesten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes (Stand Jan. 2025) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet eine Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.
Von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanes grenzt im Norden an die Wohnsiedlung der Müller-Ludwig-Straße an und umfasst zudem die Wohnbebauung beidseits der Straße „Am Steinberg“. Die räumliche Lage ist im Anschluss ersichtlich. Der Bereich der in Rede stehenden 2. Änderung umfasst folgende Flächen in der Gemarkung Muschwitz, Flur 5: Flurstücke 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 320, 321, 125/3, 122/5, 126/7, 126/8, 126/9, 126/5, 99/5.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung
sowie der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, wird in das Internet gestellt und kann in der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 wie folgt auf der Website der Stadt Lützen eingesehen werden:
www.stadt-luetzen.de > Bürgerservice > Amtsblatt & Bekanntmachungen & Ausschreibungen > Bekanntmachungen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in
06686 Lützen, Markt 1, Rathaus Lützen, Bauamt, Zimmer 2.18 während
folgender Öffnungszeiten
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 / 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 03 44 44-315 51.
Während der Auslegungsfrist
können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@stadt-luetzen.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Lützen, den 26.02.2025
Stadt Lützen
Der Bürgermeister
Mirko Kother