Pachtflächen an der Bundesautobahn A 38 (I.14.E, IV.1A und II2.2A)

 

14 - 01 - 1998 - 019 - A 38 - Neubau Südumgehung Leipzig, BA 1b

Die Kompensationsflächen I.14.E, IV.1A und II2.2A, die zum Abschnitt A 38 Bauabschnitt 1b gehören, sollen in einem Paket verpachtet werden.

Bei den oben bezeichneten Maßnahmenflächen handelt es sich um extensives Grünland, welches einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden soll.

Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht möglich.

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in den Anlagen 2 (Karten) und 3 (Flurstücksübersichten) aufgeführten Flurstücken als Pächter zu bewerben.

Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.

Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:

-          Fachliche Eignung/Kompetenz:

-          Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen

  nach den Maßgaben der Maßnahmeblätter (Anlage 1) zu unterhalten.

-          Technische Voraussetzung:

Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/ benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.

-          Des Weiteren ist zu prüfen:

Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage? Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?

-          sonstiges

Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.

gez. Ben Geißler        

Abteilungsleiter

A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung