Planfeststellungsbeschluss für Vorhaben „Lärmschutzmaßnahmen an A9, Fahrtrichtung Berlin-München, km 146,50-149,50 bei Ortslagen Zorbau, Borau und Kleben“
Planfeststellungsbeschluss
für das Vorhaben „Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 9, Fahrtrichtung Berlin-München, km 146,50 - 149,50 in Bereich der Ortslagen Zorbau, Borau und Kleben“, Landkreis Burgenlandkreis, Gemarkungen Zorbau und Borau
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß §§ 17 ff Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 74 Abs. 4 und 102a VwVfG
Der Planfeststellungsbeschluss
des Fernstraßen-Bundeamtes (Planfeststellungsbehörde) vom 31.03.2025, Az.: P2/02-01-04-01#00062, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)
in der Zeit
vom 22.04.2025 bis einschließlich 06.05.2025 in 06686 Lützen, Markt 1, Raum 2.18 aus.
Die Auslegung erfolgt während folgender Dienststunden.
Montag und Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung kann unter der Telefonnummer 034444/315 51 erfolgen. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellte Planunterlagen können auch beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Leipzig, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig (Planfeststellungs-behörde) eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist
gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§§ 74 Abs. 4 Satz 3 I V m. 102a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung).
Soweit der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt wird, richtet sich der Beginn der Rechtsbehelfsfrist nicht nach den Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, sondern nach den Vorschriften über die individuelle Zustellung. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während der Auslegungszeit über die Internet-Seiten des Fernstraßen-Bundesamtes eingesehen werden (https://www.fba.bund.de unter Bekanntmachungen > Planfeststellung). Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Leipzig, 11.04.2025
Im Auftrag
Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig
gez. Lentzen