Strukturwandel im Burgenlandkreis – Warum, weshalb, wieso?
Teil 1 – Wie es dazu kam und was dahintersteckt.
Der Strukturwandel betrifft 4 Reviere in ganz Deutschland. Eines davon ist auch der Burgenlandkreis. Strukturwandel ist das Ergebnis von Entscheidungen, welches auf europäischer Ebene vor über 8 Jahren getroffen worden ist. Dazu ein kurzer Zeitfolgenabriss:
- Juni 2015 - G7-Gipfel auf Schloss Elmau – die sieben teilnehmenden Industrieländer (Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich) beschließen, bis zum Ende des Jahrhunderts aus fossilen Energien vollständig auszusteigen.
- Dezember 2015 – Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde auf der 21. Vertragsstaaten-Konferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
- November 2017 – Auf der UN-Klimakonferenz in Bonn wurde die Global Alliance to Power Past Coal vorgestellt. Dies ist eine internationale Initiative, die sich für den weltweiten Kohleausstieg einsetzt.
- August 2019 – Beschluss des „Strukturstärkungsgesetzes“ und damit verbunden des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), welches im August 2020 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz sollen die strukturellen Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abgemildert werden.
- Dezember 2019 – Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt die für die Energiewirtschaft zulässige Jahresemissionsmenge für CO2 und Minderungs-ziele fest.
- Juli 2020 – Der Deutsche Bundestag beschließt den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 mit dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“.
Um diese Gesetze umzusetzen, wird die Kohleverstromung schrittweise verringert, damit diese dann bis zum Jahr 2038 gänzlich eingestellt werden kann. Dieser Pro-zess betrifft den Burgenlandkreis stark. Um die Folgen des Kohleausstieges für die Bevölkerung und die Wirtschaft in den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen und Sachsen-Anhalt abzumildern, erhalten die Regionen gemäß des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) als Teil des Strukturstärkungsgesetzes bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro. Damit erhalten diese die Möglichkeit, sich weiterentwickeln und nach dem Kohleausstieg besser dazustehen als zuvor. Diese sollen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden – mit dem sogenannten Landesarm als 1. Säule und dem Bun-desarm als 2. Säule der Finanzhilfen – gefördert werden.