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Unruhe auf der Ruhestätte - Diebstahl auf unseren Friedhöfen

Wenn das Telefon im Rathaus klingelt und eine besorgte Bürgerin berichtet, dass auf dem Friedhof in Lützen gestohlen wird, dann sind das keine guten Nachrichten.

Es häufen sich die Hinweise, dass es in jüngster Zeit dazu gekommen sein soll, dass Grabschmuck von Gräbern in unserer Stadt entfernt worden ist.

Wir bedauern es sehr, dass ein solcher Ort der Stille und Andacht in dieser Form gestört wird. Es ist nicht nur ein materieller Schaden, der dabei entsteht, sondern auch ein Schaden in emotionaler Hinsicht.

Den Verstorbenen bietet der Friedhof einen Raum in Würde für ihre letzte Ruhe. Für die Hinterbliebenen ist er ein konkreter Ort, an dem sie ihrer Trauer nachgehen können und Blumen oder Grabschmuck als Andenken auf das Grab legen.

Um so schmerzvoller ist es, wenn dann Blumengebinde oder Kränze von einem Tag auf den anderen nicht mehr da sind – oder gar zerpflückt und beschädigt wurden.

Diebstahl auf unseren Friedhöfen ist ein Thema, das wir natürlich nicht totschweigen wollen und können.

Diebstahl ist eine Straftat, welche man anzeigen soll, wenn nicht gar muss, damit die entsprechenden Behörden einen Täter, eine Täterin oder eine Tätergruppe aufgrund von handfesten Beweisen ermitteln können.

Offensichtlich sind in unserer Stadt solche Täter unterwegs, denn in der Nacht zum 17. März 2025 wurden auf dem Friedhof in Lützen mutwillig zwei Bewegungsmelder zerstört, aus der Wand der Trauerhalle geschlagen, so dass sie nicht mehr funktionieren. Wer so handelt, handelt mit Vorsatz. Die Person weiß, dass sie so unentdeckt bleiben kann, um auf krimineller Art und Weise Grabschmuck und anderes entwenden zu können – in einer Nacht-und-Nebel-Aktion.

Dagegen gibt es den legalen Weg, Grabschmuck zu entfernen – durch unsere städtischen Mitarbeiter. Das betrifft allerdings unansehnlich gewordenen Grabschmuck, verwelkte Blumen oder abgebrannte Kerzen. Und das auch nur auf den Gemeinschaftsanlagen entsprechend der Friedhofsordnung der Stadt Lützen.

Die Stadt Lützen hat über 3000 Gräber. Davon werden rund 2500 durch die Angehörigen betreut und gepflegt. Auf diesen Gräbern darf die Stadt nichts entfernen, auch wenn es über die Zeit unansehnlich geworden ist. Dafür sind laut Gesetz die Grabnutzungsberechtigten verantwortlich.

Dann gibt es etwa 500 Grabstellen in den Gemeinschaftsanlagen. Dies werden von der Stadt Lützen betreut. Und nur hier dürfen die Mitarbeiter alten und ungenutzten Grabschmuck entfernen.

Und das machen sie auch.

Die Stadt Lützen setzt viel Wert darauf, dass sich unsere Bürger wohl fühlen. Dazu gehört auch ein gepflegter Friedhof. Der Friedhof ist für Angehörige und Hinterbliebe ein wichtiger Ort, um den Verstorbenen zu gedenken.

Diebstahl auf unseren Friedhöfen verurteilen wir.

Leider wird nicht jeder Diebstahl – sei es in der Stadt oder auf dem Friedhof – zur Anzeige gebracht. Da es sich bei Diebstahl jeglicher Art um eine Straftat handelt, bitten wir alle Bürger, den Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.