Vorläufiges Ergebnis der Ergänzungswahl Ortschaftsrat Großgörschen
Vorläufiges Ergebnis der Ergänzungswahl Ortschaftsrat Großgörschen
Auf Grundlage von § 66 Abs. 7 Kommunalwahlordnung macht der Gemeindewahlleiter der Stadt Lützen das vorläufige Wahlergebnis bekannt.
Hinweise zur Sitzzuteilung:
Die Zuteilung der zu vergebenden Sitze erfolgt nach § 39 Abs. 2 bis Abs. 7 Kommunalwahlordnung.
Hinweis zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses:
Die Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss erfolgt gem. Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters im Amtsblatt der Stadt Lützen am
Montag, dem 23.02.2015, um 15:00 Uhr
im Rathaus Lützen, Dienstzimmer des Bürgermeisters,
Markt 1 in 06686 Lützen mit folgender
Tagesordnung:
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses für die Ergänzungswahl zur Ortschaftsratswahl
Großgörschen
3. Informationen des Gemeindewahlleiters
4. Sonstiges
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
Ronny Mank
Gemeindewahlleiter