Wahlen am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung nach §§ 4 (1) und 6 (2) der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Hiermit fordere ich alle in den Stadt Lützen vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis spätestens 09.01.2024 in der Stadt Lützen wahlberechtigte Personen vorzuschlagen, die bereit sind, bei den Wahlen am 09.06.2024 als Beisitzer oder deren Stellvertreter in einem Kommunalwahlvorstand bzw. als Mitglieder in einem Europawahlvorstand, oder als Beisitzer oder deren Stellvertreter im Gemeindewahlausschuss der Stadt Lützen mitzuwirken.
Auf die §§ 9 Abs. 1a, 10 Abs. 1 a und 13 Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich hin.
Lützen, den 13.11.2023
Roßmann
Gemeindewahlleiter