Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt an der Schlossstraße “ gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB

Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes
„Einkaufsmarkt an der Schlossstraße“ und die dazugehörige Begründung gebilligt und gemäß § 13
Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt (Beschluss-Nr.BV-SR-511/2024).

Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Ortschaft Lützen, Es hat eine Größe von 8.765 m2 .
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 88/153, 88/219, 88/242,
352, 353 und 354 der Flur 2 der Gemarkung Lützen. Er wird im Norden und Westen durch die
angrenzende Wohnbebauung, im Osten durch die Schlossstraße und die Göteburger Straße sowie im
Süden durch die Schweßwitzer Straße begrenzt.
Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für soll ein neues
Einzelhandelsangebot zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung und für die städtebauliche
Ordnung und Entwicklung des Gebietes geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 BauGB.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind indes auch hier
anzuwenden. Darüber hinaus sind die Umweltbelange auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt an der Schlossstraße“ und die dazugehörige
Begründung werden in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Stadt Lützen unter:
www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanunq.html
veröffentlicht.
Zusätzlich wird der Öffentlichkeit im oben genannten Zeitraum die Gelegenheit gegeben, den Entwurf
des Bebauungsplans mit Begründung während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Lützen, im
Bauamt, Zimmer 2.18, Markt 1 in 06686 Lützen sowie nach Vereinbarung einzusehen:
Montag         09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Dienstag       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00- 14.30 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag          09.00- 11.30 Uhr

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail an lisa.boehland@stadt-luetzen.de
abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellung
nahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse
zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit Art, 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-
Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
über das Ergebnis der Prüfung.

Lützen, 29.05.2024

gez. Weiß

Bürgermeister