Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) der Stadt Lützen
Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Lützen ist durch Beschluss des Stadtrates am 29.10.2024 am 30.10.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 12.07.2024 in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 26.07.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Lützen finden Sie hier:
sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:
Der Lärmaktionsplan kann auch bei der Stadt Lützen, SG Sicherheit und Ordnung, Markt 1, 06686 Lützen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Lützen, 05.11.2024
-Siegel-
Weiß
Bürgermeister