Lützener Ebene

Die Lützener Ebene ist als fruchtbare Ackerflur ein Teil der Leipziger Tieflandsbucht. In der Schlacht bei Lützen am 6./16. November 1632 traf hier das schwedische Herr unter König Gustav II. Adolf auf das kaiserliche Heer unter Wallenstein. Einen zentralen Gedenkort bildet die Gustav-Adolf-Gedenkstätte mit der Gustav-Adolf-Kapelle und dem "Museum Lützen 1632" am Martzschpark.

Lützen: Der Martzschpark

Namensgeber des Parks ist Karl Louis Martzsch (1830-1897), ein unverheirateter und kinderloser Gutsbesitzer aus Treben. Der Ort gehört heute zur Ortschaft Dehlitz (Saale). Es war wahrscheinlich seine freundschaftliche Beziehung zum damaligen Lützener Bürgermeister Heinrich Lenze, die ihn veranlasste, die Stadt Lützen mit einer Stiftung zu bedenken.

Auszug aus seinem Testament

§ 1   Zu meinen Erben ernenne ich die im Kreis Merseburg gelegene Stadtgemeinde Lützen.

§ 2   Meine Erbin hat mein Vermögen unter dem Namen einer "Karl-Martzsch-Stiftung" zu verwalten. Meine Erbin hat mein ganzes Vermögen in zwei Teile zu trennen: Der eine Teil soll drei Viertel - 3/4 - meines ganzen Vermögens, der andere Teil ein Viertel - 1/4 - umfassen. Diese so gebildeten Teile meines Vermögens hat meine Erbin in folgender Weise zu verwenden.

a) Der erste Teil soll zur Verschönerung der Stadt Lützen verwendet werden: "Die Stadt Lützen hat großen Mangel an schattigen Spaziergängen. Ich hoffe daher, dass die Stadt als dankbar anerkennen wird, wenn ich ihr Mittel zur Abhilfe dieses Mangels gewähre. Ich wünsche darum, dass meine Erbin einen waldartigen Park anlegt, der den Einwohnern Gelegenheit zu Spaziergängen bietet und ihnen als Erholungsort dient. Als Bedingung setze ich, dass die Anlage in der nächsten Nähe der Stadt Lützen geschaffen wird. Ich darf wohl erwarten, dass die Anlage meinen Namen tragen und [...] dürfen nur die Zinsen verwendet werden und zwar zur Erhaltung der Anlage [...] Was nicht verwand wird, soll zum Kapital geschlagen werden."

b) Der zweite Teil soll zinsbar angelegt werden [... und] soll dazu verwendet werden, Söhnen von Lützner Bürgern und Bewohnern des Dorfes Treben bei Lützen bei der Erlernung eines Handwerkes – namentlich Kunsthandwerkes – sowie bei der Beschaffung der erforderlichen Handwerkszeuge zu unterstützen. Nur solche Söhne von Lützener Bürgern bzw. Bewohnern von Treben sollen berücksichtigt werden, die evangelischer Religion sind und mindestens zehn Jahre in Lützen bzw. – soweit es sich um Trebener Einwohner handelt - in Treben wohnen, außerdem müssen Söhne und Eltern unbescholten sein.