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Sommerbad Lützen

Auf alle Schwimmer wartet ein Edelstahlschwimmbecken mit einer Länge von 25 Metern und einer Wassertiefe von 1,80 Metern. Zudem befindet sich unter dem Drei-Meter-Sprungturm und dem Ein-Meter-Sprungbrett eine Sprunggrube von 3,80 Metern Tiefe.

Für die kleinen Badegäste besteht das Schwimm- und Spielparadies aus zwei Edelstahlbecken mit einer Tiefe von 0,15 bis 0,45 Metern, die durch eine breite Rutsche verbunden sind.

Das Nichtschwimmerbecken ist mit Luftsprudelplatten, einem Wasserspeier und Massagedüsen versehen. Eine 2003 vom Verein "Lützen hat Zukunft e. V." komplettiert den Bereich. Beim Bademeister kann das Schwimmabzeichen "Seepferdchen" abgelegt werden.

Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Für die Barrierefreiheit sorgen sämtliche behindertengerechten Wege, zwei Gehbehindertenrutschtreppen, ein Sportrolli, mit dem man ins Nichtschwimmerbecken hineinreinrutschen kann sowie die altersgerecht zu ständernden Sitzhöhen der 20 Holzliegeflächen.

Eintrittspreise

Die Benutzungsentgelte für das Sommerbad Lützen wurden durch den Stadtrat der Stadt Lützen am 30. April 2024 festgelegt.

Tageskarte

Erwachsene
5,00 €

ermäßigt*
3,00 €

Familien (2 Erwachsene und 2 Kinder von 4 bis 16 Jahren)
14,00 €

Karten zum Spättarif (ab einer Stunde vor Schließung)

Erwachsene
4,00 €

ermäßigt*
2,00 €

Blockkarten (für zehnmalige Benutzung)

Erwachsene
45,00 €

ermäßigt*
26,00 €

Familien (2 Erwachsene und 2 Kinder von 4 bis 16 Jahren)
126,00 €

Sommerferienticket (Kinder und Jugendliche von 4 bis 16 Jahre)
35,00 €

 

Informationen

* ermäßigt

  • Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetz und ihnen Gleichgestellte mit einem GdB ab 50 %
  • Kinder und Jugendliche von 4 bis 16 Jahre,
  • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr,
  • Studenten.

Für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist der jeweilige Schwerbehinderten-, Studenten-, Schüler- und Feuerwehrausweis an der Kasse vorzulegen.

freier Eintritt

  • für Kinder bis 3 Jahren
  • für eine Begleitperson für Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent

Viel Spaß.