Städtische Immobilienangebote

Über die Stadt Lützen 

Lützen ist eine attraktive Kleinstadt im Burgenlandkreis im Süden Sachsen-Anhalts, nur wenige Kilometer von Leipzig entfernt. Nachbarstädte sind Weißenfels, Teuchern, Hohenmölsen, Bad Dürrenberg, Markranstädt (Sachsen) und die Gemeinde Kitzen (Sachsen). Die Stadt Lützen hat eine Fläche von ca. 9.468 Hektar sowie 8.482 Einwohner. Im Gebiet der Stadt Lützen befinden sich 10 Kindertageseinrichtungen, 3 Grundschulen und eine Freie Gesamtschule. Lützen besticht durch die sehr gute Autobahnanbindung zur A38 (Anbindung ca. 2 km entfernt) und zur A9 (Anbindung ca. 5 km entfernt). Lützen verfügt außerdem über ein gut ausgebautes Radwegnetz nach Weißenfels und Leipzig und über öffentlichen Nahverkehr in die Nachbarstädte.

Stand: 07/2024

Öffentliche Ausschreibung: Baugrundstück in 06686 Lützen, Ortsteil Kreischau

Die Stadt Lützen schreibt folgendes

Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus

Platz des 21. September 33, 06686 Lützen, Ortsteil Kreischau

zum Verkauf aus:  

Lage des Objektes: Platz des 21. September 33,

06686 Lützen, Ortsteil Kreischau

Fläche: 829 m²

Mindestgebot:                              100,00 Euro/m²

Grundstücksbeschreibung:

Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Kreischau in einer Nebenstraße am nordöstlichen Ortsrand. In der Umgebung des Grundstückes ist aufgelockerte Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vorhanden. Die Wohnlage lässt sich als mittlere Lage im Ortsteil einschätzen. Die Verkehrslage ist den örtlichen Verhältnissen entsprechend durchschnittlich.
Das Grundstück ist unbebaut.

Katasterbezeichnung: Gemarkung Muschwitz, Flur 1

Flurstücksbezeichnung
336
342
345
346
Gesamt

Fläche in m²
390
363
7
69
829

 

Erschließungszustand: teilerschlossen

Straßenausbau: Betonpflaster bzw. Großpflaster
Versorgungsleitungen sind für Elektroenergie, Trinkwasser und Telekom im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Gemäß ZWA Bad Dürrenberg ist das Grundstück nicht an das zentrale Abwassersystem angeschlossen; die Anbindung ist aber aktuell in Planung.

Bauplanungsrechtliche Merkmale und sonstige Hinweise:

Das Grundstück befindet sich im Dorfgebiet Kreischau. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Mischbaufläche dargestellt. Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist nach geprüften Bauvorlagen des Antrages auf Vorbescheid vom 10.05.2021 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig.

Für die Flurstücke 336 und 342 liegt eine Eintragung im Baulastenverzeichnis (Abstandsflächenbaulast an der östlichen Grenze zugunsten des Nachbarflurstückes 331) vor. Im Randbereich der Flurstücken 336 und 342 befinden sich zum Teil Versorgungsleitungen des Nachbargrundstücks.

Laut Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises werden keine baudenkmalpflegerischen oder archäologischen Belange i. S. d. Denkmalschutzgesetzes berührt. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass bei Erdarbeiten jederzeit die Möglichkeit der Entdeckung bisher unbekannter archäologischer Kulturdenkmale besteht.

Das Grundstück liegt im Auebereich der Grunau. Es ist daher mit temporären Vernässungen, Druck- und Stauwasser zu rechnen. Dies sollte bei der Planung eines Einfamilienhauses beachtet werden.

Im Randbereich des nördlichen Grundstücksteils und an der geplanten westlichen Grundstücksgrenze liegen Kabel der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH. An der geplanten nördlichen Grundstücksgrenzen verlaufen auch Kabel der Telekom Deutschland GmbH. Die genaue Lage ist vor Baubeginn direkt mit den Versorgern abzustimmen. Sonstige Lasten und nicht eingetragene Rechte und sonstige Schadstoffbelastungen sind nicht bekannt.

Ausschreibungsbedingungen

Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung

ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von

Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von

Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach der

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

 

Es gilt die Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie), welche am 30.11.2021 vom Stadtrat der Stadt Lützen beschlossen und am 10.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Lützen veröffentlicht wurde.

Einzelheiten zur Gebotsabgabe

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen bis spätestens

 

Donnerstag, den 26. September 2024 um 10 Uhr

einzureichen.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular „Ausschreibung Kreischau“ zu verwenden. Dieses ist das auf der Internetseite der Stadt Lützen unter „Städtische Immobilienangebote“ hinterlegt.

Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden.

Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner für Fragen

Bauleitplanung: Sachgebiet Bauleitplanung,

Frau Böhland
Telefon: 034444 315 -51

E-Mail: lisa.boehland@stadt-luetzen.de

 
Ansprechpartner für Fragen zum Verkauf

Sachgebiet Liegenschaften,

Frau Ernst                                                                                                                                                                                                                                                                         Telefon: 034444 315 -32

E-Mail: jessica.ernst@stadt-luetzen.de