Stellenausschreibung Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Kommunalverwaltung) (m/w/d)

Die Stadt Lützen sucht zum 01.08.2025

Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Kommunalverwaltung) (m/w/d).
 

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

Ø  Verwaltungsbetriebswirtschaft

Ø  Personalwesen

Ø  Haushaltswesen und Rechnungswesen

Ø  Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe

Ø  Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Ø  Rechtsanwendung

 

Ausbildungsvoraussetzungen:

Ø  mindestens mittlere Reife oder einen entsprechenden Bildungsstand

Ø  gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik

Ø  gutes Allgemeinwissen, insbesondere in Wirtschaft, Sozialkunde und Recht

Ø  gute Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit

Ø  gute PC-Grundkenntnisse

Ø  hohes Engagement, Verantwortungsbewusstsein

Ø  schnelle Auffassungsgabe

 

Wir bieten Ihnen:

Ø  eine anspruchsvolle, vielseitige und interessante Ausbildungsbandbreite

Ø  Ausbildungsvergütung nach TVAöD BBiG

Ø  jährlichen Lernmittelzuschuss

Ø  Jahressonderzahlung

Ø  vermögenswirksame Leistungen

Ø  Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr

Ø  Übernahmemöglichkeit bei Erfüllung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sowie vorliegendem dienstlichen Bedarf

 

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Stellen-ID 10.9 mit Ihren vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungs- und Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, der letzten beiden Schulzeugnisse sowie der Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht) bis zum 31.10.2024

per E-Mail an: personal@stadt-luetzen.de oder per Post an die

Stadt Lützen

Personalamt

Markt 1

06686 Lützen

 

 

Bei der Übersendung per E-Mail, fassen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen in einer Datei im PDF- Format zusammen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungskosten (z.B. Reisekosten) werden durch die Stadt Lützen nicht erstattet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nur im Fall eines beigefügten, ausreichend großen und frankierten Rückumschlages zurücksenden. Anderenfalls werden diese nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß unter Berücksichtigung des Datenschutzes von uns vernichtet.

 

gez.

Weiß

Bürgermeister