Martzschpark

Karl Louis Martzsch (1830-1897), ehemaliger Gutsbesitzer aus Treben, ist der Namensgeber des Parks.

Er selbst war nie verheiratet, so dass er sein ererbtes und erwirtschaftetes Geld für gute Zwecke ausgab.

Es war wahrscheinlich seine freundschaftliche Beziehung zum damaligen Bürgermeister Heinrich Lenze, die ihn veranlasste, die Stadt Lützen mit einer Stiftung zu bedenken.

 

Auszug aus seinem Testament

                                                                       § 1
Zu meinen Erben ernenne ich die im Kreis Merseburg gelegene Stadtgemeinde Lützen.

                                                                       § 2
Meine Erbin hat mein Vermögen unter dem Namen einer „Karl – Martzsch – Stiftung“ zu verwalten. Meine Erbin hat mein ganzes Vermögen in zwei Teilen zu trennen:
Der eine Teil soll drei viertel -3/4- meines ganzen Vermögens, den anderen Teil ein viertel-1/4- umfassen.
Diese so gebildeten Teile meines Vermögens hat meine Erbin in folgender Weise zu verwenden:

a) Der eine Teil und zwar die ¾ - drei viertel- meines Vermögens, soll zur Verschönerung der Stadt Lützen verwendet werden.
Die Stadt Lützen hat großen Mangel an schattigen Spaziergängen. Ich hoffe daher, dass die Stadt als dankbar anerkennen wird, wenn ich ihr Mittel zur Abhilfe dieses Mangels gewähre. Ich wünsche darum, dass meine Erbin einen Waldartigen Park anlegt, der den Einwohnern Gelegenheit zu Spaziergängen bietet und ihnen als Erholungsort dient.
Als Bedingung setze ich, dass die Anlage in der nächsten Nähe der Stadt Lützen geschaffen wird.
Ich darf wohl erwarten, dass die Anlage meinen Namen tragen und dass in der selben eine einfache Gedenktafel späteren Geschlechtern von mir Kunde geben wird.
Als weitere Bedingung setze ich, dass von den zur Verschönerung der Stadt Lützen ausgesetzten Mittel nicht mehr wie Höchstens zwei Drittel zur Schaffung von Anlagen verwand werden.
Von dem Rest des Kapitals, welcher zinsbar angelegt werden muss, dürfen nur die Zinsen verwendet werden und zwar zur Erhaltung der Anlage und somit die ersteren dazu nicht gebraucht werden, zur weiteren Verschönerung der Stadt Lützen.
Was nicht verwand wird, soll zum Kapital geschlagen werden.

b) Der zweite Teil meines ganzen Vermögens und zwar ein viertel, soll zinsbar angelegt werden.
Ein viertel -1/4- dieser Zinsen soll wiederum zum Kapital geschlagen werden, der Rest der Zinsen -3/4- der ganzen Zinsen – soll dazu verwendet werden, Söhnen von Lützner Bürgern und Bewohnern des Dorfes Treben bei Lützen bei der Erlernung eines Handwerkes – namentlich Kunsthandwerkes – sowie bei der Beschaffung der erforderlichen Handwerkszeuge zu unterstützen.
Nur solche Söhne von Lützener Bürgern bzw. Bewohnern von Treben sollen berücksichtigt werden, die evangelischer Religion sind und mindestens 10 Jahre in Lützen bzw. –soweit es sich um Trebener Einwohner handelt- in Treben wohnen, außerdem müssen Söhne und Eltern unbescholten sein.