Verbrennen von Gartenabfällen

Das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, dass es ab dem 1. Oktober 2023 in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt ist, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Dabei sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten.

Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen (03.10. Tag der deutschen Einheit und 31.10. Reformationstag) ist dagegen nicht zulässig. Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Die Verbrennung sollte nur gewählt werden, wenn alle anderen Entsorgungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Pflanzliche Gartenabfälle sollten vorrangig durch Kompostierung verwertet werden. So besteht die Möglichkeit für Bürger und Bürgerinnen des Burgenlandkreises, pflanzliche Gartenabfälle auf den Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR (AW SAS – AöR) abzugeben. Dies ist auf den Wertstoffhöfen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Kompostplatz Nißma ganzjährig möglich. Weiterhin stehen in der Saison 13 weitere Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Karsdorf, Kleinhelmsdorf, Kulkwitz, Laucha, Lützen, Punkewitz, Roßleben, Saubach und Teuchern für die Abgabe von Grün- und Astschnitt zur Verfügung.

Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m3 pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind im aktuellen Abfallratgeber sowie auf www.awsas.de nachzulesen. Darüberhinaus wird durch die AW SAS – AöR die Möglichkeit geboten, Grün- und Astschnitt im 14-täglichen Rhythmus über die Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen. Allen Interessierten bietet die Übersicht „Entsorgungs- und Verwertungsweg von Grün- und Astschnitt“ auf www.awsas.de unter der Rubrik Abfallentsorgung, Entsorgungs- und Verwertungswege wissenswerte Informationen zur Weiterverarbeitung der Gartenabfälle im Burgenlandkreis.

Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie z.B. Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten.
Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Übersichtskarte, wo verbrennen erlaubt ist, und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises unter VerBrVO BLK und Annahmestellen im BLK (arcgis.com) abgerufen werden.

Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de ist möglich.