Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Lützen
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Lützen zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 12.02.2024 bis 23.02.2024 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Lützen befindlichen Hauptverkehrsstraßen.
Bis einschließlich 23.02.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind 2 Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 15.07.2024 bis einschließlich 26.07.2024 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung: Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, Zimmer E.08
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter 03 44 44 / 31 5 16.
Sie haben bis zum 26.07.2024 die Möglichkeit schriftlich - entweder postalisch an Stadt Lützen, SG Sicherheit und Ordnung, Markt 1, 06686 Lützen oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-luetzen.de sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Lützen abschließend einen Beschluss fassen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Lützen, 26.06.2024
Weiß
Bürgermeister