Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Bekanntmachung der Stadt Lützen: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans MEU-Nr.1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Lützen führt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans MEU-Nr. 1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ durch.

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) ist die Rechtsgrundlage

für Bebauungspläne nach § 13 b BauGB nicht mehr gegeben, so dass das Planverfahren soll als ergänzendes Verfahren mit der Durchführung einer Umweltprüfung, als zweistufiges Verfahren, fortgeführt geführt wird.

Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung vom 24.09.2024 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans MEU-Nr.1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Lützen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit

vom             04.11.2024                 bis einschließlich                    06.12.2024

im Internet unter www.stadt-luetzen.de (Menüpunkt Bürgerservice / Bekanntmachungen) im PDF-Format sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt ( https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de ) abgerufen werden.

Zusätzlich liegen diese Dokumente während des o.g. Zeitraumes im Bauamt der Stadt Lützen, Markt 1 in 06686 Lützen zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag          09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag        09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag           09.00 - 11.00 Uhr

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können eingesehen werden:

Stellungnahme von abgegeben am Belang wesentlicher Inhalt

Burgenlandkreis

Schönburger Straße 41

06686 Naumburg

22.11.2023 Bauleitplanverfahren & Umweltschutzgüter

Bauleitplanung

-       Verweis auf Umweltbericht und Verfahren (§ 13b BauGB hinfällig)

Umweltamt

-       Verweis auf Verfahren nach § 13b BauGB

-       Verweis auf Eingriffsregelung und Schutzgüter

-       Erhalt Gehölzstrukturen/ Ausgleichsmaßnahmen

-       Artenschutz

-       Bodenschutz

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Müllnerstraße 59

06667 Weißenfels

24.08.2023 Schutzgut Boden Hinweise auf Bodenfunktionen und Versiegelungsgrad

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)

Landesverband Sachsen-Anhalt e.v.

Olvenstedter Straße 10

39108 Magdeburg


 

24.08.2023 Energieeffizienz & Schutzgut Fauna Hinweise auf energieeffiziente Bauweisen, artenschutzrechtliche Sperrfristen sowie Begleitung bei Umsiedlung von Arten

Während der Veröffentlichungsfrist der Planung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans MEU-Nr. 1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ in Text- bzw. Schriftform in analoger (Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen) und elektronischer Übertragungsweise (  bauamt@stadt-luetzen.de) ) bzw. zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lützen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans MEU-Nr. 1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ nicht von Bedeutung ist.

Lützen, 02.10.2024                                                                 

Weiß                                                                         Siegel

Bürgermeister