Öffentliche Bekanntmachung nach §§ 4 (1) und 6 (2) der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Hiermit fordere ich alle in den Stadt Lützen vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis spätestens 09.01.2024 in der Stadt Lützen wahlberechtigte Personen vorzuschlagen, die bereit sind, bei den Wahlen am 09.06.2024 als ...
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