Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Lützen
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Lützen zur Aufstellung eines ...
weiterlesen ...